Die BaFin-Datenbank bezüglich der Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR können Sie unter folgendem Link aufrufen:
https://portal.mvp.bafin.de/database/DealingsInfo/
Die Angabe „Sonstiges“ wird i.d.R. vom Meldepflichtigen lediglich dafür genutzt, wenn er im Bemerkungsfeld des Art. 19 MAR-Meldeformulars unter dem Punkt 4b) „Art des Geschäfts“ im Erläuterungsfeld eine Erläuterung zum Geschäft machen möchte.
Ansonsten können in diesem Feld nur noch die Optionen „Kauf“ oder „Verkauf“ ausgewählt werden. Dann bleibt das Erläuterungsfeld frei.
Die Erläuterung hat nicht unbedingt etwas mit der Art des Finanzinstruments zu tun.